Vorstellung der Ergebnisse der nach § 47c BImSchG zu erstellenden Lärmkartierung - Information der Öffentlichkeit zur Umsetzung der Richtlinie 2020/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Mit der Richtlinie 2020/49/EG der Europäischen Union wurde eine Bewertung und Eindämmung von Umgebungslärm festgelegt. 2022 wurde seitens des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) die entsprechende Lärmkartierung durchgeführt. Die Stadt Ehrenfriedersdorf liegt im Einwirkbereich der erfassten Hauptlärmquellen und ist damit zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. In der Lärmkartierung werden Lärm, und hier besonders der Verkehrslärm dargestellt. In den veröffentlichten Daten werden die betroffenen Anwohner in tabellarischer und kartografischer Form ausgewiesen. In Ehrenfriedersdorf liegt die größte Belastung an der Bundesstraße 95, welche durch die gesamte Ortslage verläuft. Für Ehrenfriedersdorf stellen sich die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 wie folgt dar:

Die Grenze zur Gesundheitsrelevanz der Lärmstörungen liegt bei einem Mitteilungspegel für die Nacht (LNight) bei > 55 dB(A) und den Tag (LDEN) von > 65 dB(A). Rechnerisch sind im Betrachtungszeitraum von 22.00 bis 6.00 Uhr 544 Personen und tagsüber durchschnittlich 522 Personen betroffen.

Die detaillierte Darstellung der Ergebnisse können unter folgenden Link abgerufen werden https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html bzw. können im Rathaus im Zimmer 11 zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

In den vergangenen Jahren konnten bereits Maßnahmen zur Lärmminderung umgesetzt werden. Teilweise wurde die B 95 im Ortskern mit lärmmindernden Asphalt belegt und der Einbau von Schallschutzfenstern wurde gefördert. Durch die Umsetzung der Maßnahmen am Knotenpunkt Mönchsbad wurden weitere Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung umgesetzt. Im Zuge der Fahrbahnsanierung der B95 im Jahr 2023 konnten lärmmindernde Schachtabdeckungen eingebaut werden. In 2023 wurde ein Planungsbüro seitens der Stadt Ehrenfriedersdorf mit der Aufstellung eines Verkehrskonzeptes insbesondere für den Bereich der Bundesstraße 95 beauftragt. Auf Grundlage dieses Konzeptes können für die Zukunft weitere Maßnahmen geplant werden. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass die Stadt Ehrenfriedersdorf nicht Straßenbaulastträger der B 95 ist und damit die Handlungsspielräume sehr begrenzt sind. Aus diesem Grund beabsichtigt die Stadt Ehrenfriedersdorf einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen aufzustellen. Dieser wird dann zu gegebenem Zeitpunkt öffentlich bekannt gemacht und die Öffentlichkeit entsprechend beteiligt.

Bereits jetzt besteht jedoch die Möglichkeit, zu den Untersuchungsergebnissen der Lärmkartierung Stellungnahmen, Hinweise oder Anregungen abzugeben. Diese können schriftlich unter Angabe des Absenders an die Stadtverwaltung Ehrenfriedersdorf, Markt 1 in 09427 Ehrenfriedersdorf gerichtet werden. Alternativ können diese auch per E-Mail an das Bauamt Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Diese Hinweise oder Vorschläge werden durch die Stadtverwaltung sorgfältig geprüft und gegebenenfalls in den Lärmaktionsplan eingearbeitet.

Wir bitten um Zusendung der Hinweise und Anregungen bis zum 02.04.2024, damit diese in dem Entwurf des Lärmaktionsplans ohne Maßnahmen entsprechend gewürdigt werden können.

Ehrenfriedersdorf, den 15.02.2024

Silke Franzl, Bürgermeisterin

Bekanntmachung 

Beteiligungsbericht zu kommunalen Beteiligungsgesellschaften und Zweckverbänden für das Geschäftsjahr 2022

  

Der Beteiligungsbericht der Stadt Ehrenfriedersdorf für das Geschäftsjahr 2022 liegt gemäß § 99, Abs. 4 Sächs. Gemeindeordnung ab 15. Dez. 2023 unbefristet zu den Dienstzeiten im Zimmer 15 des Rathauses kostenlos und zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus. Zusätzlich wurde der Beteiligungsbericht zur Einsicht auf die Stadt-Homepage eingestellt.

Silke Franzl

Bürgermeisterin

 

Bet.-Bericht_2022_Seite_2_Inhaltsverzeichnis.pdf

Bet.-Bericht_2022_Seiten_1-16.pdf

Bet.-Bericht_2022_Seiten_17-75.pdf

Bet.-Bericht_2022_Seiten_76-97_AZV.pdf

Bet.-Bericht_2022_Seiten_98-150_ZV_Gasversorgung.pdf

Bet.-Bericht_2022_Seiten_151-199_TW-ZV_ME.pdf

Bet.-Bericht_2022_Seiten_200-213_ZV_SIM__ZV_Stud.pdf

Bekanntmachung

Stadtrat stellt Jahresabschluss zum 31.12.2022 fest.

Der Stadtrat hat in seiner 49. Sitzung am 04.12.2023 nach der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß §§ 88 Abs. 1 – 4 und 104 SächsGemO den Jahresabschluss zum 31.12.2022 festgestellt.

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang liegt lt. § 88c, Abs. 3 Sächs. Gemeindeordnung ab 
15. Dez. 2023 unbefristet zu den Dienstzeiten im Zimmer 15.1 des Rathauses kostenlos und zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus. Zusätzlich wurde der Jahresabschluss zur Einsicht auf der Stadt-Homepage eingestellt.

Silke Franzl
Bürgermeisterin

 

JA_2022_Seite_1-57.pdf

JA_2022_örtlicher_Prüfbericht.pdf

JA_2022_RE_Bericht_Seiten_1-22.pdf

JA_2022_Anhang_Seiten_1-32.pdf

 

Ihr Bürgerpolizist informiert

weiterführende Links:
 
 
 
 
Ihr Bürgerpolizist informiert Bild
 
 
 

Wegfall von Kinderreisepässen ab 01.01.2024

Aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung ist es ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich neue Kinderreisepässe für Kinder unter 12 Jahren auszustellen bzw. gültige Kinderreisepässe zu verlängern oder zu aktualisieren.

Ausweisdokumente sind dann nur noch der Personalausweis oder Reisepass.

Wenn Sie für Ihr Kind oder Ihre Kinder Personaldokumente benötigen, planen Sie daher längere Bearbeitungszeiten wie bisher ein.

Die Herstellung eines Personalausweises dauert im Regelfall nicht länger als 3 Wochen ab Beantragung und beim Reisepass 5 Wochen ab Beantragung. Im Notfall besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis, vorläufigen Reisepass oder einen ExpressReisepass zu beantragen.

Kinderreisepässe mit einer Gültigkeit über den 01.01.2024 können grundsätzlich weiterhin genutzt werden. Die Internetseite des Auswärtigen Amtes gibt Auskunft darüber ob der Kinderreisepass oder der verlängerte Kinderreisepass im Reisezielland anerkannt wird. 

Th. Schmidt

Bürgerservice

Öffnungszeiten Bibo 2023

Start des deutsch-tschechischen Projektes ArchaeoTin: "Archäologie im Welterbe – Zinnbergbaulandschaften"

Wurde bereits während der Bronzezeit vor 4000 Jahren im Erzgebirge Zinn abgebaut und wohin wurde das Zinn verhandelt? Wie müssen wir uns das damalige Klima und die Umwelt im rauen Erzgebirge vorstellen?

Diese und weitere Fragen werden in den kommenden drei Jahren mehr als 20 WissenschaftlerInnen der sieben Projektpartner aus Sachsen, Bayern und Tschechien mithilfe multidisziplinärer Untersuchungsmethoden gemeinsam und grenzübergreifend erforschen. Leadpartner ist das Landesamt für Archäologie Sachsen, dessen Montanarchäologen bereits 2018 erstmals bronzezeitlichen Bergbau im Osterzgebirge nachweisen konnten. Heute wie damals eine sensationelle Entdeckung in der Archäologie.

Projektleiterin Dr. Christiane Hemker vom Landesamt für Archäologie Sachsen erläutert: »ArchaeoTin untersucht auch die Bedeutung und den Einfluss des erzgebirgischen Zinns auf die kulturelle Entwicklung und Prägung der montanen Kulturlandschaft Erzgebirge zwischen Bronzezeit und Neuzeit. Im Fokus steht der Seifenbergbau auf Zinn in ausgewählten Regionen des sächsisch-böhmischen Erzgebirges, die heute Bestandteile des UNESCO Weltkulturerbes »Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří« sind«.

Die Archäologen gehen dabei möglichst denkmalschonend vor und wenden Methoden wie Fernerkundung (LiDAR), historische Recherchen, Prospektion und archäologische Sondierungen an, die durch naturwissenschaftliche Analysen wie Dendrochronologie, C14-Datierung, Palynologie, Anthrakologie, botanische Makrorestanalyse, Archäometallurgie, Mikromorphologie, Sedimentologie, Mineralogie und Petrographie ergänzt werden.

Mit den Ergebnissen ist eine multimediale Wanderausstellung zum Zinnbergbau im Erzgebirge geplant, die in Teplice und Ehrenfriedersdorf präsentiert wird. Weiterhin sind eine internationale Tagung sowie mehrere Veröffentlichungen vorgesehen.

Wer untersucht was?

Die montanarchäologischen Untersuchungen der Relikte des Seifenbergbaus werden vom Landesamt für Archäologie Sachsen auf sächsischer Seite und vom Institut für archäologische Denkmalpflege Nordwestböhmens in Most auf böhmischer Seite durchgeführt.

Den Einfluss des Zinnbergbaus auf Landschaft und Umwelt wird das Institut für Vor- und frühgeschichtliche Archäologie und Provinzialrömische Archäologie der Ludwig-Maximilians-Universität München untersuchen. Für die Wissenschaftler vom Institut für Waldwachstum und Forstliche Informatik der Technischen Universität Dresden steht die Rekonstruktion der Entwicklung der lokalen Waldzusammensetzung im Fokus der Projektarbeit.

Archäometallurgische Untersuchungen werden die Kollegen vom Institut für Archäologie und Museologie an der Masaryk-Universität Brünn übernehmen, um die technischen Abläufe und Arbeitsprozesse der Zinngewinnung rekonstruieren zu können.

Die Ergebnisse aus dem Projekt heraus werden in einer gemeinsam vom Museum Zinngrube Ehrenfriedersdorf und dem Regionalmuseum in Teplice entwickelten multimedialen Wanderausstellung zum Zinnbergbau im Erzgebirge präsentiert.

Das Projekt ArchaeoTin wird mit 3,5 Millionen Euro durch das Programm Interreg Sachsen – Tschechien 2021-2027 aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der Anteil für Ehrenfriedersdorf zur Erstellung der Wanderausstellung beträgt ca. 900T Euro.

Kontakt:
Dr. Christiane Hemker, Projektleiterin, Landesamt für Archäologie Sachsen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Klara Kovaříková, Öffentlichkeitsarbeit ArchaeoTin, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abb Schellerhau Archaeologie reduz2