Wegfall von Kinderreisepässen ab 01.01.2024
Aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung ist es ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich neue Kinderreisepässe für Kinder unter 12 Jahren auszustellen bzw. gültige Kinderreisepässe zu verlängern oder zu aktualisieren.
Ausweisdokumente sind dann nur noch der Personalausweis oder Reisepass.
Wenn Sie für Ihr Kind oder Ihre Kinder Personaldokumente benötigen, planen Sie daher längere Bearbeitungszeiten wie bisher ein.
Die Herstellung eines Personalausweises dauert im Regelfall nicht länger als 3 Wochen ab Beantragung und beim Reisepass 5 Wochen ab Beantragung. Im Notfall besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis, vorläufigen Reisepass oder einen ExpressReisepass zu beantragen.
Kinderreisepässe mit einer Gültigkeit über den 01.01.2024 können grundsätzlich weiterhin genutzt werden. Die Internetseite des Auswärtigen Amtes gibt Auskunft darüber ob der Kinderreisepass oder der verlängerte Kinderreisepass im Reisezielland anerkannt wird.
Th. Schmidt
Bürgerservice