Vorstellung der Ergebnisse der nach § 47c BImSchG zu erstellenden Lärmkartierung - Information der Öffentlichkeit zur Umsetzung der Richtlinie 2020/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Mit der Richtlinie 2020/49/EG der Europäischen Union wurde eine Bewertung und Eindämmung von Umgebungslärm festgelegt. 2022 wurde seitens des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) die entsprechende Lärmkartierung durchgeführt. Die Stadt Ehrenfriedersdorf liegt im Einwirkbereich der erfassten Hauptlärmquellen und ist damit zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. In der Lärmkartierung werden Lärm, und hier besonders der Verkehrslärm dargestellt. In den veröffentlichten Daten werden die betroffenen Anwohner in tabellarischer und kartografischer Form ausgewiesen. In Ehrenfriedersdorf liegt die größte Belastung an der Bundesstraße 95, welche durch die gesamte Ortslage verläuft. Für Ehrenfriedersdorf stellen sich die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 wie folgt dar:
Die Grenze zur Gesundheitsrelevanz der Lärmstörungen liegt bei einem Mitteilungspegel für die Nacht (LNight) bei > 55 dB(A) und den Tag (LDEN) von > 65 dB(A). Rechnerisch sind im Betrachtungszeitraum von 22.00 bis 6.00 Uhr 544 Personen und tagsüber durchschnittlich 522 Personen betroffen.
Die detaillierte Darstellung der Ergebnisse können unter folgenden Link abgerufen werden https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html bzw. können im Rathaus im Zimmer 11 zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
In den vergangenen Jahren konnten bereits Maßnahmen zur Lärmminderung umgesetzt werden. Teilweise wurde die B 95 im Ortskern mit lärmmindernden Asphalt belegt und der Einbau von Schallschutzfenstern wurde gefördert. Durch die Umsetzung der Maßnahmen am Knotenpunkt Mönchsbad wurden weitere Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung umgesetzt. Im Zuge der Fahrbahnsanierung der B95 im Jahr 2023 konnten lärmmindernde Schachtabdeckungen eingebaut werden. In 2023 wurde ein Planungsbüro seitens der Stadt Ehrenfriedersdorf mit der Aufstellung eines Verkehrskonzeptes insbesondere für den Bereich der Bundesstraße 95 beauftragt. Auf Grundlage dieses Konzeptes können für die Zukunft weitere Maßnahmen geplant werden. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass die Stadt Ehrenfriedersdorf nicht Straßenbaulastträger der B 95 ist und damit die Handlungsspielräume sehr begrenzt sind. Aus diesem Grund beabsichtigt die Stadt Ehrenfriedersdorf einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen aufzustellen. Dieser wird dann zu gegebenem Zeitpunkt öffentlich bekannt gemacht und die Öffentlichkeit entsprechend beteiligt.
Bereits jetzt besteht jedoch die Möglichkeit, zu den Untersuchungsergebnissen der Lärmkartierung Stellungnahmen, Hinweise oder Anregungen abzugeben. Diese können schriftlich unter Angabe des Absenders an die Stadtverwaltung Ehrenfriedersdorf, Markt 1 in 09427 Ehrenfriedersdorf gerichtet werden. Alternativ können diese auch per E-Mail an das Bauamt Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Diese Hinweise oder Vorschläge werden durch die Stadtverwaltung sorgfältig geprüft und gegebenenfalls in den Lärmaktionsplan eingearbeitet.
Wir bitten um Zusendung der Hinweise und Anregungen bis zum 02.04.2024, damit diese in dem Entwurf des Lärmaktionsplans ohne Maßnahmen entsprechend gewürdigt werden können.
Ehrenfriedersdorf, den 15.02.2024
Silke Franzl, Bürgermeisterin