Eigenheimstandorte

Standort „Karl-Stülpner-Straße“ - 3. Bauabschnitt

Stand: 28.09.2023

Bauwillige aufgepasst – Reservierungen ab sofort möglich!

Die Erschließung des Wohngebiets wurde 2023 abgeschlossen. Die Grundstücke stehen nun zum Verkauf und zur sofortigen Bebauung bereit.

Wenn Sie sich für eine Parzelle interessieren, senden Sie einfach eine formlose Reservierungsanfrage per E-Mail (bauamt@stadt-ehrenfriedersdorf.de) oder Post ans Bauamt. Wichtig dabei ist, dass Sie Ihre gewünschte(n) Parzelle(n) benennen. Im Moment ist es auch möglich, Parzellen zusammen zu legen oder beispielsweise 1,5 Parzellen (oder andere Zuschnitte) zu reservieren. Falls Änderungen an der/n Parzelle(n) gewünscht sind, bitten wir Sie, diese auf einem Lageplanausschnitt zu kennzeichnen und mit zu senden.

Wir setzen uns nach Eingang Ihrer Anfrage mit Ihnen in Verbindung um die nächsten Schritte abzustimmen. Sollten mehrere Interessenten an einer Parzelle interessiert sein, gilt zunächst die Reservierungsanfrage, welche als erstes eingegangen ist. Sollte der Kauf nicht zustande kommen, werden die Nachrücker informiert (ebenfalls sortiert nach Eingangsdatum der Reservierungsanfragen).

Eine Frist für die Reservierungen wird nicht gesetzt, ab sofort sind diese fortlaufend möglich. Auf dieser Internetseite soll der Lageplan mit den Reservierungen regelmäßig aktualisiert werden. Alternativ können Sie im Bauamt jederzeit nach dem aktuellen Stand fragen (am besten per E-Mail).

Folgende Informationen möchten wir Ihnen noch übermitteln:

  • Der Kaufpreis wird auf 85 €/ m² festgesetzt. Durch die erforderliche Errichtung eines Regenrückhaltebeckens und der Verlegung sehr langer Zu- und Ableitungen für Wasser, Strom und Schmutzwasser ist ein günstigerer Preis leider nicht realisierbar.
    • Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Grundstücke voll erschlossen sind, d. h. alle Medien (Wasser, Abwasser (Regen- und Schmutzwasser im Trennsystem), Strom, Gas und Breitband – keine Telekom) werden bis 1 m hinter die Grundstücksgrenze gelegt. Sie müssen dann nur noch die jeweiligen Hausanschlüsse beantragen.
  • Die Parzellen sind noch nicht abschließend festgelegt, d. h. es besteht auch die Möglichkeit, Parzellen zu teilen oder zusammenzulegen oder z. B. 1,5 Parzellen zu erwerben.
  • Aufgrund der aktuellen bauwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird die im Kaufvertrag vorgesehene Bauverpflichtung sehr moderat gehandhabt, Ihnen soll genügend Zeit für die Realisierung Ihres Wohnprojektes eingeräumt werden.
  • Das Wohngebiet befindet sich im Gebiet des Bebauungsplans „Wohngebiet Greifensteinstraße“, welcher auf unserer Internetseite unter dem folgenden Link zu finden ist:

pdfBebauungsplan7.94 MB

Auf dem Bebauungsplan ist ein Lärmschutzwall (Breite 10 m, Höhe 4 m) im östlichen Gebietsbereich zu sehen, der aufgrund des Fußballplatzes im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplanes 1999 als erforderlich eingeschätzt wurde. In der dazugehörigen Schallimmissionsprognose ist dazu vermerkt, dass die Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte sonntags im 14-tägigen Rhythmus zwischen 13 bis 15 Uhr (Fußballspiel) auf oberem Rasenplatz stattfinden. Zulässig sind 50 dB(A), in diesem Zeitraum (während des Spiels) wurden im Durchschnitt ca. 61 – 62 dB(A) ermittelt. Zum damaligen Zeitpunkt war der obere Sportplatz allerdings noch als Hartplatz und nicht als Rasenplatz (weichere Oberfläche) ausgebildet. Die Lautstärke entspricht etwa normaler Sprechlautstärke in 1 m Entfernung. Die Interessenten der Grundstücke am Sportplatz als unmittelbar Betroffene dürfen entscheiden, ob dieser Wall errichtet oder ob von den Festsetzungen des Bebauungsplan abgewichen werden soll. Die Stadtverwaltung wird dem mehrheitlichen Willen folgen. Bei der Entscheidung ist auch die Besonnung und Belichtung zu berücksichtigen.

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung.

Dokumente:

pdfParzelleplan326.6 kB