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- Kategorie: Informationen der Stadt Ehrenfriedersdorf
Öffentliche Bekanntmachung und Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Lärmaktionsplanung der Stadt Ehrenfriedersdorf
Mit der Richtlinie 2020/49/EG der Europäischen Union wurde eine Bewertung und Eindämmung von Umgebungslärm festgelegt. Die Stadt Ehrenfriedersdorf liegt im Einwirkbereich der im Rahmen der Lärmkartierung 2022 erfassten Hauptlärmquellen und ist damit zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. In der Lärmkartierung werden Lärm, und hier besonders der Verkehrslärm dargestellt. In den veröffentlichten Daten werden die betroffenen Anwohner in tabellarischer und kartografischer Form ausgewiesen. In Ehrenfriedersdorf liegt die größte Belastung an der durch die gesamte Ortslage durchlaufende B95. Medizinisch belegt ist, dass eine dauerhafte Geräuschbelastung über 65 dB(A) am Tag und von mehr als 55 dB(A) in der Nacht das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen signifikant erhöhen. Für Ehrenfriedersdorf stellen sich die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 wie folgt dar:
Im Mitteilungspegel für die Nacht von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr (LNight) sind 544 Personen durch eine Belastung von > 55 dB(A) betroffen. Im Mitteilungspegel für den Tag (LDEN) sind durchschnittlich 522 Personen durch eine Belastung von > 65 dB(A) betroffen.
Die detaillierte Darstellung der Ergebnisse können unter folgenden Link abgerufen werden:
https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html
In Zusammenarbeit mit den benachbarten Städten und Gemeinden wurde durch die Stadtverwaltung der Entwurf für den Lärmaktionsplan erarbeitet.
In den vergangenen Jahren wurden bereits Maßnahmen zur Lärmminderung veranlasst. Insbesondere wurde den Anwohnern ermöglicht, sich durch Einbau von Lärmschutzfenstern vor der Auswirkung der Lärmimmission zu schützen. Die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem kürzlich erstellten Verkehrskonzept werden aktuell geprüft.
Der Straßenbaulastträger der B 95 als Hauptlärmquelle in Ehrenfriedersdorf ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV), daher ist der Handlungsspielraum zur Umsetzung weiterer Lärmschutzmaßnahmen sehr begrenzt.
Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde eine Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ohne Maßnahmen durch die Stadtverwaltung vorgeschlagen.
Der Stadtrat der Stadt Ehrenfriedersdorf hat am 06.05.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Lärmaktionsplanung der Stadt Ehrenfriedersdorf in der Fassung vom 25.04.2024 gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung beschlossen. Hiermit wird der Entwurf der Lärmaktionsplanung der Stadt Ehrenfriedersdorf öffentlich bekanntgegeben.
In der Zeit vom 07.06.2024 bis zum 08.07.2024 liegt der Entwurf in der Stadtverwaltung Ehrenfriedersdorf (Markt 1, 09427 Ehrenfriedersdorf, Foyer im 1.OG) während folgender Zeiten:
Montag: 9 - 12 Uhr und 13:30 – 16 Uhr
Dienstag: 9 – 12 Uhr und 15:00 – 18 Uhr
Mittwoch: 9 – 12 Uhr
Donnerstag: 9 – 12 Uhr und 13:30 – 16 Uhr
Freitag: 9 – 11 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich wird der Entwurf auf der Internetseite der Stadt Ehrenfriedersdorf unter https://www.stadt-ehrenfriedersdorf.de/stadtverwaltung/beteiligungen.html veröffentlicht.
Während der Dauer der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Hinweise und Anregungen können auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mittgeteilt werden.