Öffentliche Bekanntmachung zum Beschluss Nr. 106/2024 des Lärmaktionsplans ohne Maßnahmen der Stadt Ehrenfriedersdorf

Mit der Richtlinie 2020/49/EG der Europäischen Union wurde eine Bewertung und Eindämmung von Umgebungslärm festgelegt. Die Stadt Ehrenfriedersdorf liegt im Einwirkbereich der im Rahmen der Lärmkartierung 2022 erfassten Hauptlärmquellen und ist damit zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Die größte Belastung liegt an der durch die gesamte Ortslage durchlaufende B95.

Die detaillierte Darstellung der Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 können unter folgenden Link abgerufen werden:

Bild Lärmaktionsplan

https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html

In Zusammenarbeit mit den benachbarten Städten und Gemeinden wurde durch die Stadtverwaltung der Entwurf für den Lärmaktionsplan erarbeitet. In den vergangenen Jahren wurden bereits Maßnahmen zur Lärmminderung veranlasst. Insbesondere wurde den Anwohnern ermöglicht, sich durch Einbau von Lärmschutzfenstern vor der Auswirkung der Lärmimmission zu schützen. Die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus einem kürzlich erstellten Verkehrskonzept werden aktuell geprüft.

Der Straßenbaulastträger der B 95 als Hauptlärmquelle in Ehrenfriedersdorf ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV), daher ist der Handlungsspielraum zur Umsetzung weiterer Lärmschutzmaßnahmen sehr begrenzt. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde eine Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ohne Maßnahmen durch die Stadtverwaltung vorgeschlagen.

Im Zeitraum vom 28.08.2023 bis 30.09.2023 fand eine Bürgerumfrage in der auch die Verkehrssituation thematisiert wurde statt. In der Märzausgabe 2024 der Bergstadt-Nachrichten wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung von 2022 bekannt gemacht, alle Einwohner hatten danach die Möglichkeit Hinweise und Anregungen abzugeben. Der finale Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde im Zeitraum vom 07.06. bis 08.07.2024 öffentlich ausgelegt und es wurde um Stellungnahme gebeten.

Seitens der Öffentlichkeit gingen keinerlei Hinweise ein, einzig der Planungsverband Region Chemnitz hat zwei Hinweise gegeben, die jedoch nicht berücksichtigt werden. Der Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen wurde am 12.08.2024 in öffentlicher Sitzung durch den Stadtrat der Stadt Ehrenfriedersdorf in der Fassung vom 31.07.2024 beschlossen. Hiermit wird der Lärmaktionsplanung der Stadt Ehrenfriedersdorf öffentlich bekanntgegeben.

pdfLärmaktionsplan_8_Seiten-2024_07_31_LAP_ohneMN_final.pdf